Diakon

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Diakon

Das II. Vatikanischen Konzil hat den Ständigen Diakonat als eigene und beständige Stufe des kirchlichen Amtes wieder eingeführt. Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz beschreibt ihn als „Zeichen des dienenden Christus“.  Weil die Kirche sich auf diesen „dienenden Christus“ beruft, steht sie seit ihren Anfängen unter dem ständigen Auftrag, seine Grundhaltung des Dienstes zu verwirklichen. Die Kirche Jesu Christi ist immer diakonische Kirche oder sie ist nicht Kirche. Sie braucht das diakonische Amt, um diesen Anspruch in ihren eigenen Reihen wach zu halten.
So soll das besonderes Augenmerk des Diakons denen gelten, die „am Rande stehen“ und denen, die nicht zur Kerngemeinde gehören oder zum Beispiel auf Grund von Krankheit und Alter nicht mehr aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können.
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Der ständige Diakon ist in den drei Grunddiensten der Kirche tätig:
  • Dienst am Nächsten (z. B. Krankenpastoral, Altenpastoral, Kontakt zur Caritas vor Ort, Sorge um Randgruppen Hausbesuche etc.)
  • Dienst am Wort (z. B. Predigtdienst in der Eucharistiefeier, Ansprachen bei Wortgottesdiensten, Mitwirkung in der Katechese, Glaubensgespräche etc.)
  • Dienst in der Liturgie (z. B. Assistenz bei der Eucharistiefeier, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Leitung von Wort-Gottes-Feiern, Mitarbeit im Liturgiekreis etc.)
Entsprechend ihrer jeweiligen Qualifikation werden Ständige Diakone als Diakon im Hauptberuf oder als Diakon mit Zivilberuf eingesetzt.

Bewerbung

Bischöflicher Beauftragter ist zur Zeit
der Regens, Domkapitular Franz Vogelgesang
Am Germansberg 60
67346 Speyer
Telefon 06232 / 6030-0
eMail regens@sankt-german-speyer.de

Informationen auch bei:
Diözesanreferent Michael Ganster, Diakon
Telefon 06232 / 102-160
Fax 06232 / 102-150
eMail diakone@bistum-speyer.de
Zuständig für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Personaleinsatz